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ASoK 11, November 2014, Seite 446

Steuerliche Zurechnung von Überlassungsvergütungen

2011/15/0149.

In den Praxis-News wurde mehrfach über die in den letzten Jahren intensiv diskutierte Zurechnung von Überlassungsvergütungen bei der „Zwischenschaltung“ von Managementgesellschaften berichtet (vgl. z. B. Praxis-News vom Oktober 2011, ASoK 2011, 399).

Der VwGH hat in der oben angeführten Entscheidung erstmals zu erkennen gegeben, dass er den Ausführungen der Finanzverwaltung in Rz. 104 EStR 2000 in entscheidenden S. 447Punkten keine Folge leistet. Er betont die vorrangige Bedeutung der schuldrechtlichen Vereinbarung gegenüber der gesellschaftsrechtlichen Bestellung; eine ernsthaft gewollte und dementsprechend durchgeführte Drittanstellung eines Geschäftsführers ist daher steuerlich anzuerkennen. Aufgrund des Trennungsprinzips gilt dies auch, wenn der Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter der gestellenden Kapitalgesellschaft ist.

Die Nichtanerkennung der „Zwischenschaltung“ einer Managementgesellschaft kann sich daher im Ergebnis nur bei Vorliegen eines Missbrauchs bzw. eines Scheingeschäfts ergeben, wofür die Abstellung einer ganz bestimmten Person als Geschäftsführer bzw. die fehlende Personalstruktur der „zwischengeschalteten“ Managementgesellschaft Indizien sein können. ...

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