Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 2, Februar 2014, Seite 67

Sonderzahlungsansprüche von Angestellten auch bei Entlassung

Werden den Angestellten in einem Kollektivvertrag Sonderzahlungen gewährt, dann verstößt eine Bestimmung, wonach diese Sonderzahlungsansprüche unter anderem im Falle einer schuldhaften Entlassung nicht zustehen, gegen die zwingende Aliquotierungsbestimmung des § 16 AngG. Sonderzahlungen gehören als eine Form aperiodischen Entgelts, d. h. mit abweichenden Fälligkeitsterminen, zum „laufenden Entgelt“. Sie sind keine freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers, sondern aufgrund des Kollektivvertrages geschuldetes echtes Entgelt. Sie sollen die Tag für Tag geleistete Arbeit abgelten, werden daher als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeit geleistet. Vereinbarungen, wonach der Anspruch des Arbeitnehmers auf den aliquoten Teil der bereits ins Verdienen gebrachten periodischen Sonderzahlung unter gewissen Voraussetzungen entfällt, sind grundsätzlich unwirksam. Der OGH vertritt daher die Auffassung, dass die Kollektivvertragsbestimmung, wonach dieser Sonderzahlungsanspruch im Falle einer schuldhaften Entlassung, eines unberechtigten Austritts des Dienstnehmers oder einer Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Dienstnehmer als gar nicht erworben gilt, gegen die zwingende Bestimm...

Daten werden geladen...