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Keine Kommunalsteuer für übernommene Sozialversicherungsbeiträge nach der GPLA
LVwG Tirol , LVwG-2015/12/2927-5.
Entgegen der immer noch in Rz 69 der BMF-010222/0260-VI/7/2011, enthaltenen und von den Behörden im Rahmen der GPLA nach wie vor vertretenen Auffassung hat das LVwG Tirol klargestellt, dass die aufgrund einer GPLA nachverrechneten Dienstnehmerbeiträge, die der Dienstgeber zu tragen hat, weil er sie kraft Gesetzes nicht mehr auf den Dienstnehmer überwälzen kann, keinen lohnnebenkostenpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen.