Umsatzsteuer-Handbuch 2023
1. Aufl. 2023
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S. 1011Vereinsrichtlinien 2001 (VereinsR 2001)
(Erlass d. BM. f. Finanzen vom , Z 06 5004/10-IV/6/01)
(Auszug)
Die Vereinsrichtlinien 2001 (VereinsR 2001) stellen einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Vereinen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Ausführungen der VereinsR 2001 sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat in der Praxis besonders für Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechtes und Kapitalgesellschaften Bedeutung. Die Ausführungen der VereinsR 2001 sind in solchen Fällen aber unter Beachtung der besonderen gesetzlichen Grundlagen dieser Rechtsformen zu sehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.
Es ist darauf hinzuweisen, dass voraussichtlich mit ein neues Vereinsgesetz in Kraft treten wird und sich die Ausführungen ...