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Zurückziehung eines Antrags auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit ein Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld (bzw Notstandshilfe) auch nach begonnener Auszahlung der Leistung zurückgezogen werden kann. Hintergrund des Falles war, dass ein Arbeitsloser durch die Zurückziehung des Antrags und Einbringung eines neuen Antrags eine günstigere Bemessungsgrundlage erreichen wollte. Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe werden in der Regel mit einer bloßen Mitteilung (und nicht mit einem formellen Bescheid) zuerkannt. In einer früheren Entscheidung hatte der VwGH ausgesprochen, dass der Antrag auch nach dem Erhalt einer solchen Mitteilung noch zurückgezogen werden kann (vgl ). Anders ist es aber, wenn nicht nur die Mitteilung ausgestellt, sondern auch schon mit der tatsächlichen Auszahlung begonnen wurde: In diesem Fall ist der Antrag erledigt und kann nicht mehr zurückgezogen werden ().