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ASoK 10, Oktober 2015, Seite 399

Berücksichtigung von Überstunden in der Abfertigung

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Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zwar unregelmäßig (in unregelmäßigen Abständen), aber öfter als jeden zweiten Monat („im Durchschnitt des Dienstverhältnisses in 6,8 Monaten“) Zahlungen für Überstunden geleistet, dann handelt es sich regelmäßig geleistete Überstunden, die in die Abfertigungsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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