Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berücksichtigung von Überstunden in der Abfertigung
.
Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zwar unregelmäßig (in unregelmäßigen Abständen), aber öfter als jeden zweiten Monat („im Durchschnitt des Dienstverhältnisses in 6,8 Monaten“) Zahlungen für Überstunden geleistet, dann handelt es sich regelmäßig geleistete Überstunden, die in die Abfertigungsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind.