zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

6. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3118-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 142 Versagung des Krankengeldes

Walter Schober

Übersicht

Rz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Schuldhafte Beteiligung am Raufhandel (Abs 1 Z 1)
2, 3
III.
Trunkenheit oder Suchtgiftmissbrauch (Abs 1 Z 2)
4- 7

I. Allgemeines

1

Der Gesetzgeber sieht die Verwirkung des Anspruches auf Krankengeld vor, wenn das zum Entstehen eines Leistungsanspruches führende Verhalten als Missbrauch der SV oder als ein von der Gemeinschaft nicht zu prästierendes Verhalten angesehen wird. In einem solchen Fall entsteht trotz Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale überhaupt kein Leistungsanspruch des sonst Leistungsberechtigten (RS0083965). Beachte aber die Regelung des Abs 2 zugunsten unterhaltsberechtigter Angehöriger.

II. Schuldhafte Beteiligung am Raufhandel (Abs 1 Z 1)

2

Dieser Verwirkungsgrund verlangt eine rechtskräftige Verurteilung gem § 91 StGB. Zur Strafbarkeit genügt jede tätliche Teilnahme an einem Raufhandel. Danach ist jeder Teilnehmer strafbar, der - ohne Täter nach § 12, 83 StGB zu sein - am Tatort anwesend ist und gegen einen anderen tätlich wird. Der geistige Urheber des Raufhandels und derjenige, der sonstige Voraussetzungen für das Entstehen des Raufhandels (zB durch Provokation) geschaffen hat, können nur vom Verwirkungsgrund betroffen ...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.