Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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1.2 Istbesteuerung für Versorgungsunternehmen
2454
Für die im § 17 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 genannten Versorgungsunternehmen, die ihre Leistungen in aller Regel auf Grund von Dauerleistungsverträgen erbringen und große Schwierigkeiten hätten, die in den einzelnen Kalendermonaten ausgeführten Leistungen festzustellen, ist zwingend die Istbesteuerung vorgesehen.
2455
Durch die Anknüpfung an die Rechnungslegung sind in dieser Art der Istbesteuerung auch Elemente der Sollbesteuerung enthalten. Auf Grund der gesetzlichen Fiktion, dass das Entgelt mit der Rechnungslegung (wobei auch Teilzahlungsanforderungen als Rechnungen anzusehen sind, auch wenn sie bestimmte Rechnungsangaben gemäß § 11 UStG 1994 nicht enthalten) als vereinnahmt anzusehen ist, hat das Versorgungsunternehmen – unabhängig von der tatsächlichen Vereinnahmung des Entgeltes – die Versteuerung bereits auf Grund der Teilzahlungsanforderung für einen bestimmten Zeitabschnitt vorzunehmen. Durch die weitere gesetzliche Fiktion, dass die Lieferungen oder sonstigen Leistungen mit der Rechnungslegung als ausgeführt gelten, wird der vorsteuerabzugsberechtigte Empfänger der Teilzahlungsanforderung in die Lage versetzt, den Vorsteuerabzug geltend zu mache...