Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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1.6.4 Steuersatz und Steuerbefreiung
1546
Es genügt der Hinweis auf den Steuersatz und die Steuerbefreiung. Die Anführung der gesetzlichen Bestimmung ist nicht erforderlich. Die Verpflichtungen gemäß Art 11 UStG 1994 bleiben jedoch aufrecht.