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Urlaubsanspruch bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit
8 ObA 35/12y.
Im Falle des Umstiegs von Teilzeit- zu Vollbeschäftigung muss das am Ende der Teilzeitarbeit offene Urlaubsguthaben in der Vollzeitphase dahingehend aufgewertet werden, dass die neue Tagesanzahl demselben Urlaubsausmaß in Wochen entspricht wie das Guthaben vor der Umstellung. Im Ergebnis darf daher die Anzahl der jährlichen Urlaubswochen nicht geschmälert werden.