Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 483 Judikatur VwGH zu § 12:
Kein VSt-Abzug für privat genutzte Gebäudeteile
§ 20 Abs. 1 EStG 1988 erfasst in Z 1 „die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge“ und in Z 2 lit. a „Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung“. Aufwendungen des Unternehmers für die seinen privaten Wohnzwecken dienende Wohnung stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar.
§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 schließt Aufwendungen für die private Lebensführung des Steuerpflichtigen vom Vorsteuerabzug aus. Unter den Begriff der Lebensführung fallen Aufwendungen für die Nahrung, bürgerliche Kleidung und die eigene Wohnung des Steuerpflichtigen (vgl. das hg. Erkenntnis vom , 2009/15/0100).
Bei den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des hier in Rede stehenden Wohnhauses handelt es sich um Kosten des Haushaltes und der Lebensführung eines Miteigentümers (vgl. etwa zu einer betrieblich tätigen Personenvereinigung das hg. Erkenntnis vom , 90/13/0057 sowie Doralt/Kauba, EStG10, § 23 Tz 249; dies gilt in gleicher Weise für Personengemeinschaften ohne betriebliche Einkünfte). (Hier: Die Abgabepflichtige, eine aus zwei Halb...