Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 3981.6.3 Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung
1545 Aufgrund der seit geltenden Rechtslage hat Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung
jeder Unternehmer, wenn Umsätze für sein Unternehmen ausgeführt werden sowie
jede juristische Person, auch soweit sie nicht Unternehmer ist.
Von der unter § 11 Rz 1543 genannten Ausnahme abgesehen, besteht ein Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung auch dann, wenn der Umsatz steuerfrei ist oder wenn die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergegangen ist (siehe auch § 11 Rz 1503).