Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 321 Judikatur VwGH zu § 6:
Steuerbefreiung bei Glücksspielumsätzen
Umsatzsteuerlich besteht bei Glückverträgen die relevante Leistung in der Einräumung einer Gewinnchance (vgl. Ruppe, UStG3, § 6 Tz 284).
Die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d sublit. bb UStG 1994 erfasst die vom Konzessionär (§ 14 des Glücksspielgesetzes) auf Grund der vom Bundesminister für Finanzen bewilligten Spielbedingungen für die Mitwirkung im Rahmen der Ausspielungen gemäß den § 6 bis 13 des Glücksspielgesetzes gewährten Vergütungen (sowie die vom Konzessionär geleisteten Vergütungen an die Österreichische Postsparkasse für die Mitwirkung an der Abwicklung dieser Ausspielungen). Befreit sind damit die vom Konzessionär geleisteten Provisionen der Annahme- und Vertriebsstellen (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, UStG 1994, § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d, Tz 28f, und Ruppe, UStG3, § 6 Tz 286).
Steuerbefreiung bei Heilberufen
Befreite Heilberufe sind Ärzte, Dentisten, Psychotherapeuten, Hebammen sowie diverse freiberuflich Tätige im Bereich medizinischer Spezialdienste. Die Aufzählung ist abschließend (vgl. Ruppe, UStG3, § 6 Tz 417/1).
Das MWSt-Rückerstattungsverfahren steht nicht unmittelb...