Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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Judikatur VwGH zu Art. 1:
Behandlung eines innergemeinschaftlichen Reihengeschäftes
Die 6. EG-RL enthält weder eine Definition des Begriffes noch Sondervorschriften zum Reihengeschäft. Es gelten für Reihenlieferungen die allgemeinen Grundsätze. Alle Lieferungen sind hinsichtlich des Zeitpunkts und des Ortes der Lieferung einzeln und nacheinander zu beurteilen (vgl. Ruppe, UStG2, Tz. 14ff zu Art. 3 BMR; Tumpel, Mehrwertsteuer im innergemeinschaftlichen Warenverkehr, 484; Zorn, Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte zwischen Österreich und Deutschland im Binnenmarkt, SWK 1994, A 557). Das UStG 1994 enthielt bis Ende 1996 für Reihengeschäfte zwar eine Sonderregelung (§ 3 Abs. 2). Doch war nach Art. 3 Abs. 2 BMR § 3 Abs. 2 UStG 1994 nicht anzuwenden, wenn im Rahmen eines Reihengeschäftes ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorlag. Ab ist § 3 Abs. 2 UStG 1994 generell entfallen.
Die innergemeinschaftliche Güterbewegung kann direkt mit der Ausführung der Lieferung verbunden sein (Beförderung oder Versendung) oder ihr folgen (Abholfälle). Das ergibt sich aus Art. 28a Abs. 3 der 6. EG-RL, wonach auch der Erwerber die Beförderung oder Versendung vornehmen kann (vgl. Ruppe, UStG3, Tz. 15 zu Art 1).
S. 733 Wie der