Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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5.1 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
3501 Die Steuerbefreiung gemäß § 1 der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 wurde durch die Verordnung BGBl. II Nr. 584/2003 außer Kraft gesetzt. Sie ist nicht mehr anzuwenden auf steuerbare Umsätze und sonstige Vorgänge, die nach dem ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Durch das Abstellung auf steuerbare Umsätze ist § 1 Abs. 3 der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 noch anzuwenden, wenn für einen vor dem ausgeführten Umsatz nach dem die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht erfüllt werden (zB der Unternehmer stellt eine Rechnung gemäß § 11 UStG 1994 aus).
S. 691 Die Steuerbefreiung für steuerbare Umsätze ausländischer Unternehmer gemäß § 1 Abs. 1 Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 800/1974 kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Leistungsempfänger hinsichtlich der erbrachten Leistung voll zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und auch nicht der Pauschalierung gemäß § 22 UStG 1994 unterliegt. Die Einschränkung gemäß § 21 Abs. 6 UStG 1972 (Kleinunternehmer unter 40.000 S Jahresumsatz) ist nach dem UStG 1994 inhaltlich bedeutungslos geworden. Nicht erforderlich ist, dass der Leistungsempfänger ein inländischer Unternehmer ist. Auch ausländische Unternehmer können vol...