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ASoK 1, Jänner 2013, Seite 30

Beitragszuschlag bei Weiterbeschäftigung

2009/08/0091; , 2012/08/0143.

Hinsichtlich der Strafbestimmungen der §§ 111 bis 113 ASVG ist genau zu unterscheiden, welcher Tatbestand im Einzelfall erfüllt ist.

Wenn ein Dienstgeber einen Dienstnehmer trotz Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse weiterbeschäftigt oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis meldet, das S. 31tatsächlich in einem Ausmaß geführt wird, dass es zur Vollversicherungspflicht kommt, dann liegt der Fall eines zu niedrig gemeldeten Entgelts vor. Ein Beitragszuschlag wegen unterlassener Anmeldung vor Arbeitsantritt kommt in diesen Fällen aber nicht in Betracht.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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