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Ersatzansprüche nach dem GlBG – beitragsrechtliche Behandlung
Sozialpartner-Besprechung/MVB vom , 32-MVB-51.1/12 Sbm-Ph/Sdo.
Das GlBG sieht als Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebots unter anderem den Ersatz des Vermögensschadens wegen Nichtzustandekommens des Arbeitsverhältnisses, den Ersatz von Entgeltdifferenzen und Entschädigungen für die erlittene persönliche Beeinträchtigung vor.
Der erstgenannte Ersatz stellt zwar veranlagungspflichtige steuerliche Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aber kein beitragspflichtiges Entgelt dar. Auch der zuletzt angeführte immaterielle Schadenersatz unterliegt mangels Entgeltcharakters keiner Beitragspflicht. Nur der Ersatz der Entgeltdifferenz ist beitragspflichtig.