SWK-Spezial: Umsatzsteuer 2024
1. Aufl. 2024
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8. CESOP – Aufzeichnungspflichten für Zahlungsdienstleister (§ 18a UStG)
Mit dem CESOP-Umsetzungsgesetz 2023, BGBl. I Nr. 106/2023, wurde, zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr, die Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG, ABl. Nr. L 62 vom S. 7, in nationales Recht umgesetzt (siehe § 18a UStG). Inhaltlich wurde mit diesem Gesetz ab die Verpflichtung für Zahlungsdienstleister normiert, hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen, die aufgrund des Ortes des Zahlers und des Zahlungsempfängers als solche gelten, zu führen und solche Zahlungen an die österreichische Finanzverwaltung zu melden. Die österreichische Finanzverwaltung wiederum hat die gesammelten Informationen an eine europäische Datenbank, dem zentralen elektronischen Zahlungsverkehrssystem (Central Electronic System of Payment Information – CESOP), zu übermitteln, wo sie zentralisiert gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden. Diese im CESOP gesammelten Informationen werden den Betrugsbekämpfungsexperten der Mitgliedstaaten über das Eurofisc-Netzwerk zur Ver...