Finanzstrafrecht 1992-2002
1. Aufl. 2006
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S. 5161. Einleitung
Mit dem Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union gilt seit dem auch in Österreich das Zollrecht der Europäischen Gemeinschaften. Schwerpunkte der EG-rechtlichen Regelungen sind dabei der Zollkodex (ZK) und die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO). Das Gemeinschaftsrecht genießt gegenüber dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten Anwendungsvorrang, soweit sein Regelungsgehalt wirkt. Daher haben die nationalen zollrechtlichen Regelungen nur noch eine Ergänzungsfunktion. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für das Strafrecht. Weder der ZK noch die ZK-DVO enthalten Straftatbestände. Die strafrechtliche Sanktionierung eines Verstoßes gegen Zollvorschriften wird weiterhin durch die Strafrechtsnormen der Mitgliedstaaten angeordnet. Allerdings setzen diese Straftatbestände zollrechtliches Fehlverhalten voraus, das wiederum gemeinschaftsrechtlich geregelt ist. Diese Gemengelage kennzeichnet das Zusammenspiel, aber auch die Schwierigkeit der Sanktionierung von Verstößen im Zollrecht. Fundierte strafrechtliche Aussagen lassen sich nur treffen, wenn die zollrechtliche Ausgangslage zutreffend ermittelt worden ist. Aus diesem Grund werden nachfolgend d...