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ASoK 11, November 2013, Seite 448

Steuerbefreiung für Dienstnehmer von Beförderungsunternehmen

RV/0232-G/12.

Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG für den geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen bezieht sich nur auf aktive Dienstnehmer von Beförderungsunternehmen. Sie gilt daher nicht für Pensionisten. Darüber hinaus gilt sie nicht in Bezug auf die ÖBB-Infrastruktur AG, weil dieses Unternehmen der ÖBB-Gruppe kein Beförderungsunternehmen darstellt.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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