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ASoK 2, Februar 2020, Seite 74

Beitragsrechtliche Änderungen ab 1. 1. 2020

Folgende beitragsrechtliche Änderungen traten mit in Kraft:

  • Der IESG-Beitrag sank von 0,35 % auf 0,2 %.

  • Der Nachtschwerarbeits-Beitrag wurde von 3,4 % auf 3,8 % angehoben.

  • Der vom Versicherten zu tragende GSVG-Krankenversicherungsbeitrag sank von 7,65 % auf 6,80 %.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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