UStG | Umsatzsteuergesetz
3. Aufl. 2021
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Art 27 Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines und EU-Recht | |
II. | Bescheinigung zum Zwecke der Vorlage bei der Zulassungsbehörde (Abs 1) | |
III. | Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge (Abs 2) | |
IV. | Vorlage von Urkunden (Abs 3) | |
V. | Fiskalvertreter (Abs 4) |
I. Allgemeines und EU-Recht
1
Die Bestimmung beruht auf Art 210 MwStSyst-RL sowie auf der VO 904/2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der MwSt und gliedert sich wie folgt
Bescheinigung zum Zwecke der Vorlage bei der Zulassungsbehörde (Abs 1),
Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge (Abs 2),
Vorlage von Urkunden (Abs 3),
Fiskalvertreter (Abs 4).
II. Bescheinigung zum Zwecke der Vorlage bei der Zulassungsbehörde (Abs 1)
3
Beim ig Erwerb neuer Fahrzeuge iSd Art 1 Abs 8 hat das Finanzamt zu bestätigen, dass gegen die Zulassung des Fahrzeuges aus steuerlichen Gründen keine Bedenken bestehen. Die Bestimmung ist auf ig Erwerbe - unabhängig von der Person des Erwerbers - anzuwenden. Bei Erwerben iSd Art 1 Abs 7 - das sind im Wesentlichen Erwerbe durch Privatpersonen - ist die Bescheinigung nur dann zu erteilen, wenn...