UStG | Umsatzsteuergesetz
3. Aufl. 2021
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Art 24 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr mit Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines und EU-Recht | ||
II. | Keine Differenzbesteuerung (Art 24 Abs 1) | ||
A. | Weiterverkauf nach Erwerb durch innergemeinschaftliche Lieferung (Art 24 Abs 1 lit a) | ||
B. | Innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge (Art 24 Abs 1 lit b) | ||
III. | Keine Erwerbsbesteuerung (Art 24 Abs 2) | ||
IV. | Ausschluss von innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art 24 Abs 3) | ||
V. | Ausschluss der Versandhandelsregelung (Art 24 Abs 3) |
I. Allgemeines und EU-Recht
1
Die Differenzbesteuerung gem § 24 ist grundsätzlich auch auf ig Umsätze anzuwenden. Die Steuerbefreiung für ig Lieferungen ist dabei – systemkonform – ausgeschlossen (Art 24 Abs 3).
Der österr Antiquitätenhändler Ö verkauft einen Barockschrank um 16.000 € an eine italienische Bank. Ö hat den Schrank von einem österr Privaten um 10.000 € erworben. Es kommt die Differenzbesteuerung zur Anwendung. Die Bemessungsgrundlage beträgt 5.000 €, die USt 1.000 €. Für Ö liegt keine steuerfreie ig Lieferung vor (Art 24 Abs 3). In Italien ist kein ig Erwerb zu versteuern (Art 4 lit a und c MwStSyst-RL).
2
Art 24 schrä...