UStG | Umsatzsteuergesetz
3. Aufl. 2021
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Art 20 Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung
Übersicht der Kommentierung
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I. | EU-Recht | ||
II. | Umsetzung im UStG | ||
A. | Steuerberechnung (Art 20 Abs 1) | ||
B. | Fahrzeugeinzelbesteuerung (Art 20 Abs 2) |
I. EU-Recht
1
Art 20 Abs 1 beruht auf Art 251 lit c MwStSyst-RL, wonach die ig Erwerbe und die diesen gleichgestellten Umsätze zu erklären sind. Art 20 Abs 2 beruht auf Art 258 MwStSyst-RL (Erklärungspflichten betr den ig Erwerb neuer Fahrzeuge).
II. Umsetzung im UStG
A. Steuerberechnung (Art 20 Abs 1)
3
Die grundsätzliche Steuerberechnung ist in § 20 Abs 1 geregelt. Erfasst sind dort Lieferungen, sonstige Leistungen und der Eigenverbrauch sowie diverse Erweiterungen wie zB die auf den Unternehmer übergegangene Steuerschuld und die auf Grund einer Rechnung geschuldete USt.
4
Art 20 Abs 1 erweitert die Steuerberechnungsvorschriften des § 20 Abs 1 um
die Summe der ig Erwerbe gem Art 1 Abs 1, für welche die Steuerschuld im Laufe eines Veranlagungszeitraumes entstanden ist. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den innergemeinschaftlichen Erwerb richtet sich nach Art 19 Abs 2 Z 1.
die gem Art 7 Abs 4 geschuldeten Beträge.Es handelt sich dabei um Fälle, bei denen die Voraussetzungen für eine steuerfreie ig...