UStG | Umsatzsteuergesetz
3. Aufl. 2021
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§ 10 Steuersätze
Anlage 1 (zu § 10 Abs 2 UStG)
Verzeichnis der dem Steuersatz von 10% unterliegenden Gegenstände
Bienen (Unterposition 0106 41 00 der Kombinierten Nomenklatur) und Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind.
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur).
Fische, ausgenommen Zierfische; Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere (Kapitel 3 der Kombinierten Nomenklatur, ausgenommen Unterpositionen 0301 11 00 und 0301 19 00).
Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen (Kapitel 4 der Kombinierten Nomenklatur).
Gemüse und trockene, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert (Positionen 0701 bis 0714 der Kombinierten Nomenklatur).
Genießbare Früchte und Nüsse (Positionen 0801 bis 0813 der Kombinierten Nomenklatur).
Gewürze (Positionen 0904 bis 0910 der Kombinierten Nomenklatur).
Getreide (Kapitel 10 der Kombinierten Nomenklatur).
Müllereierzeugnisse (Positionen 1101 bis 1104 der Kombinierten Nomenklatur).
Mehl, Grieß, Flocken, Gr...