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ASoK 8, August 2013, Seite 290

Die Stellung des Compliance-Verantwortlichen im Arbeitsrecht

Die Aufgaben des Compliance-Verantwortlichen sind möglichst vollständig im Rahmen seines Arbeitsvertrages zu regeln

Sebastian Zankel

Bedingt durch zahlreiche medienwirksame Skandale im In- und Ausland und die dadurch ausgelösten Gesetzesänderungen zur Herstellung des regelkonformen Verhaltens, lohnt sich ein Blick auf die arbeitsrechtliche Stellung des Compliance-Verantwortlichen.

1. Definition des Begriffs „Compliance-Verantwortlicher“

Eine Legaldefinition des Begriffs „Compliance-Verantwortlicher“ fehlt im Bereich des Arbeitsrechts. Gleiches gilt auch für ähnliche Begriffe wie jenen des compliance officer, des compliance delegate oder des compliance expert.

Aus der Sicht des Arbeitsrechts kommt es auch nicht auf die konkrete Bezeichnung des Berufstitels an, sondern auf die arbeitsvertraglich oder im Rahmen der Arbeitgeberweisung zugewiesenen konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

In dieser Abhandlung wird der Terminus „Compliance-Verantwortlicher“ verwendet, da dies der üblicherweise verwendete terminus technicus ist.

2. Arbeitsvertragliche Regelung

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gibt es keine gesetzliche Definition der Aufgaben des Compliance-Verantwortlichen.

S. 291 Betrachtet man die Anzahl der zu beachtenden Rechtsnormen, erweist sich das potenzielle Arbeitsgebiet eines Compliance-Verantwortlichen als nahezu un...

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