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ASoK 4, April 2019, Seite 155

Neue Karfreitagsregelung

Gerda Ercher-Lederer

Am hat der Bundesrat mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben (IA 606/A 26. GP; AB 500 BlgNR 26. GP; 154/BNR 26. GP). Die Novelle wurde am in BGBl I 2019/22 kundgemacht.

Im Zentrum der Novelle steht die neue Regelung zum Karfreitag. Bisher war der Karfreitag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein Feiertag. Der , Cresco Investigation, entschieden, dass die bisherige Regelung über den Karfreitag als Feiertag nur für Angehörige bestimmter Kirchen eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der Religion darstellt und der GRC widerspricht.

Mit der gegenständlichen Gesetzesänderung soll eine unionskonforme, nicht diskriminierende Regelung getroffen werden, die den Betroffenen weiterhin die uneingeschränkte Ausübung ihrer religiösen Pflichten, aber auch Arbeitnehmern Zeit für Erholung oder Freizeitbeschäftigungen ermöglicht. So k...

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