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„Urlaubsanspruch“ eines Selbständigen
Entscheidung: .
Norm: § 2 UrlG.
Ab dem vierten Monat nach der Beendigung des Dienstverhältnisses ist der fiktiv in der Kündigungsfrist entstandene Urlaubsanspruch aus dem beendeten Arbeitsverhältnis mit einem im neuen Arbeitsverhältnis erworbenen Urlaubsanspruch aufzurechnen. Die Möglichkeit eines Selbstständigen, sich durch entsprechende Organisation Tage arbeitsfrei zu halten, ist aber mit einem gegen den Arbeitgeber bestehenden Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nach § 2 UrlG nicht gleichzusetzen und daher nicht anrechenbar.