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ASoK 1, Jänner 2018, Seite 39

Unfallversicherungsschutz nach § 175 ASVG bei Einräumen von Essgeschirr im Geschirrspüler der Betriebsküche nach Nahrungsaufnahme am Nachtarbeitsplatz

Das Freihalten eines Bildschirmarbeitsplatzes von benutztem Essgeschirr und das Einräumen in den Geschirrspüler in der unmittelbar daneben befindlichen Betriebsküche sind entweder als geringfügige Unterbrechung oder als im nicht gänzlich untergeordneten betrieblichen Interesse anzusehen, weswegen das daraus resultierende Unfallgeschehen unter § 175 Abs 1 ASVG zu subsumieren ist. – (§ 175 Abs 1 ASVG)

„1. ...

2. Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn sich der Unfall im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignet hatte (RIS-Justiz RS0084229 [T1]). Die Beurteilung einer sachlichen Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der versicherten Tätigkeit hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Sie stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn eine zu korrigierende Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts vorliegt, was hier nicht der Fall ist.

2.1. Die Beklagte bezieht sich auf die zu RIS-Justiz RS0084679 dokumentierte Rechtsprechung, welche die zur Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse zählende Nahrungsaufnahme im Allgemeinen zumindest überwiegend dem privaten unversicherten Lebensbereich zuordnet. Die Mehrzahl der Ents...

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