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Sozialplan als Kündigungsvoraussetzung
Keine Ausweitung der Mitwirkungsrechte der Belegschaftsvertretung
Der absolut zwingende Charakter des Betriebsverfassungsrechts steht einer Ausweitung der Mitwirkungsrechte der Belegschaftsvertretung durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung entgegen. Dies umfasst auch den Fall, dass eine Kündigung vom Vorliegen eines Sozialplans, dem der Betriebsrat zugestimmt hat, abhängig gemacht wird.
1. Einleitung
Enthalten Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen Mitbestimmungsrechte für die Belegschaftsvertretung als „Gegenleistung“ für die Einräumung bestimmter Ansprüche an die Arbeitnehmer, so stellen sich mehrere Fragen. Zum einen, inwieweit diese Bestimmungen gegen zwingendes Betriebsverfassungsrecht verstoßen, und bejahendenfalls, welche Rechtsfolgen damit verbunden sind. Das Eingehen auf diese Themen setzt aber voraus, dass dargelegt wird, welche dahin gehenden Bestimmungen in Kollektivverträgen bzw Betriebsvereinbarungen überhaupt getroffen werden können. Dies macht daher zunächst eine Darstellung der einschlägig relevanten Kompetenzgrundlagen sinnvoll.
2. Kompetenzgrundlagen
2.1. Grundsätzliches
Die Regelungskompetenz der Kollektivvertragsparteien ist zum einen durch die Stellung des Kollektivvertrages im Gefüge des Stufenbaus der Rechtsordn...