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ASoK 1, Jänner 2014, Seite 36

Kündigung bei Erreichen des Pensionsanfallsalters eines ORF-Mitarbeiters – Altersdiskriminierung

1. Soweit das ORF-Gesetz eine wirtschaftliche und sparsame Unternehmensführung vorgibt, welche in § 31 Abs. 13 ORF-Gesetz auch dahin konkretisiert wird, dass es zu einer Reduktion der Kapazitäten kommen muss, ist zu prüfen, ob nach diesen Regelungen und der wirtschaftlichen Situation des ORF die konkrete Kündigung erforderlich war und welche Arbeitsplätze und Reduktionen der Kapazitäten konkret in Betracht gekommen sind.

2. Unter der Voraussetzung, dass auch der Kollektivvertrag den Vorgaben des GlBG entsprechen muss, ist zu beurteilen, ob für die Differenzierung der Einschränkungen des Kündigungsschutzes, die auf den Elementen des Alters und der Absicherung der Pensionsansprüche beruhen, Rechtfertigungsgründe i. S. d. § 20 GlBG bzw. des Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG bestehen.

3. Durch die Rechtsprechung des EuGH wurde hinreichend abgeklärt, dass es aus beschäftigungspolitischen Gründen gerechtfertigt ist, Arbeitnehmer mit Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters zu kündigen, auch um jüngeren Arbeitnehmern den Eintritt ins Berufsleben zu erleichtern oder eine ausgewogene Altersstruktur zu erreichen. Daraus lässt sich aber auch ableiten, dass dieser Aspekt i. Z. m. der Verfolgung anderer legi...

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