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Vertragsübernahme und Abfertigungsrecht
Besprechung/MVB vom , Zl. LVB 51.1/13 Ph/So.
Es wird einmal mehr klargestellt, dass ein Arbeitnehmer bei einer Vertragsübernahme (Übernahme eines Arbeitnehmers mit allen Rechten und Pflichten) in demselben Abfertigungssystem wie bisher verbleibt (entspricht Antwort auf Frage Nr. 146 des Fragen-Antworten-Katalogs des Hauptverbandes zum BMSVG).