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ASoK 1, Jänner 2014, Seite 35

Wohlfahrtseinrichtungen und -maßnahmen für überlassene Arbeitskräfte

Bruckmüller, Zugang zu Wohlfahrtseinrichtungen und -maßnahmen für überlassene Arbeitskräfte, ecolex 2013, 549; Rauch, Angemessenes Entgelt bei Arbeitskräfteüberlassung, ecolex 2013, 676 (678).

Nach § 10 Abs. 6 AÜG muss der Beschäftiger der überlassenen Arbeitskraft Zugang zu den Wohlfahrtseinrichtungen und -maßnahmen in seinem Betrieb unter den gleichen Bedingungen wie seinen eigenen Arbeitnehmern gewähren, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt.

Die Autoren beschäftigen sich mit der Auslegung dieser Regelung und kommen dabei zum (m. E. überzeugenden) Ergebnis, dass sie sich nicht auf entgeltwerte Begünstigungen (entgeltnahe Begünstigungen, bei denen der OGH einen einzelvertraglichen Anspruch angenommen hat, wie z. B. Gutscheine bzw. Zuschüsse für dritte Einrichtungen, Geldzuschüsse zu besonderen Anlässen, Prämienzahlungen für Zusatzkrankenversicherungen) bezieht, weil diese abschließend in § 10 Abs. 1 AÜG geregelt sind. Sie gilt demnach nur im Hinblick auf die Einräumung entgeltferner Begünstigungen, die für einen Individualanspruch ungeeignet sind (Verpflichtungen gegenüber der gesamten Belegschaft wie Werkskantinen, Betriebsausflüge, Kindergärten etc.).

Damit wird...

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