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ASoK 1, Jänner 2014, Seite 34

Lohnzettel in Entsendungsfällen

BMF-010222/0127-VI/7/2013.

In den letzten Praxis-News (ASoK 2013, 486) wurde über den neuen Lohnzettel für Auslandsentsendungen bei Anwendung der Anrechnungsmethode berichtet. Im Hinblick auf den mittlerweile dazu ergangenen Erlass ergeben sich folgende zusätzliche Anmerkungen:

  • Im Lohnzettel Art 24 sind jene Bezüge zu erfassen, für die dem ausländischen Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zukommt und für die im Ansässigkeitsstaat Österreich die Anrechnungsmethode zur Anwendung gelangt. Der Lohnzettel Art 24 muss unabhängig davon, ob von diesen Bezügen in Österreich Lohnsteuer einbehalten wurde, ausgestellt werden.

  • Bei Entsendungen in unterschiedliche Länder ist für jedes Land ein gesonderter Lohnzettel Art 24 (bzw. bei Anwendbarkeit der Freistellungsmethode ein Lohnzettel Art 8) auszustellen.

  • Liegen während des betreffenden Jahres neben diesen Bezügen auch ausschließlich in Österreich steuerpflichtige Bezüge vor, ist für diesen Zeitraum ein Lohnzettel Art 1 zu übermitteln.

  • S. 35 Liegen steuerbegünstigte Einkünfte gem. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG („Montageprivileg“) vor, so ist zusätzlich der Lohnzettel Art 23 auszustellen.

  • Die Kennzahl 260 (anrechenbare Lohnsteuer) ist nur auszufüllen...

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