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ASoK 1, Jänner 2014, Seite 5

Neues Lehrerdienstrecht passiert Nationalrat

Mit zahlreichen Detailänderungen wurde das neue Lehrerdienstrecht am im Verfassungsausschuss des Nationalrats plenumsreif gemacht und am vom Nationalratsplenum beschlossen. Die Regierungsparteien sind dabei auf einige öffentlich heftig diskutierte Punkte eingegangen und haben, etwa was die Anwesenheitspflicht von Lehrern mit Schularbeitsfächern und den Einsatz von Lehren in fachfremden Fächern betrifft, Kompromissvorschläge vorgelegt, die dann auch angenommen wurden. Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist ein einheitliches Dienst- und Besoldungsschema für alle Landes- und Bundeslehrer. Das Einstiegsgehalt soll erhöht, die Gehaltskurve abgeflacht werden. Außerdem ist eine generell längere Unterrichts- und Betreuungspflicht an den Schulen geplant. Alle Lehrkräfte müssen bis spätestens 2029 ein Masterstudium absolviert haben. Bis dahin können auch Bachelor-Absolventen unterrichten, wenn sie sich verpflichten, innerhalb von fünf Jahren den Master nachzumachen. Mehr Quereinsteiger sollen mittels leichterer Anrechnung vorschulischer Dienstzeiten und der Möglichkeit einer berufsbegleitenden Pädagogikausbildung gewonnen werden. Die angestrebten Änderungen werden all jene Bundes- und Landesleh...

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