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Die Vertretung bezüglich Führungsaufgaben im Handelsangestellten-Kollektivvertrag
Vertretungsgeld oder Einstufung in eine höhere Beschäftigungsgruppe?
Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (im Folgenden: Handelsangestellten-Kollektivvertrag) sieht für Angestellte, die zeitweise mit Führungsaufgaben einer höheren Beschäftigungsgruppe beauftragt sind, das Vertretungsgeld vor. Für Arbeitnehmer, die dauerhaft mit der Vertretung bezüglich Führungsaufgaben beauftragt sind, ist die Einstufung in eine höhere Beschäftigungsgruppe vorgesehen. Dieser Beitrag beschäftigt sich damit, wie dabei zu unterscheiden ist und wann die Voraussetzungen für den Anspruch auf das Vertretungsgeld vorliegen.
1. Die Bestimmungen des Handelsangestellten-Kollektivvertrages über die Vertretung bezüglich Führungsaufgaben
Der in der Beschäftigungsgruppe C formulierte Katalog der Einstufungskriterien sieht vor, dass Angestellten, die zeitweise mit Führungsaufgaben der Beschäftigungsgruppe E beauftragt sind, ein Vertretungsgeld von 1,66 Euro je Stunde oder 13,28 Euro pro Tag oder 66,40 Euro pro Woche gebührt (Abschnitt 3 Punkt A.3.3.2. des Handelsangestellten-Kollektivvertrages).
In der Beschäftigungsgruppe D ist geregelt, dass Angestellte, die zeitweise mit Führungsaufgaben der Beschäftigungsgruppe F beauftragt sind, ein Vertretungsge...