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Anwendung des wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriffs im Rahmen der Verordnung (EG) Nr 883/2004?
, AFMB ua.
In den Praxis-News vom August 2020 () wurde über eine Entscheidung des EuGH berichtet, nach der als Arbeitgeber im Sinne der Verordnung (EG) Nr 883/2004 derjenige anzusehen ist, dem der Arbeitnehmer tatsächlich untersteht, der in Wirklichkeit die Lohnkosten zu tragen hat und tatsächlich zur Beendigung des Dienstverhältnisses befugt ist. Im konkreten Fall wurde die Arbeitgebereigenschaft daher nicht nach der bloßen Vereinbarung auf dem Papier, sondern anhand der objektiven Situation beurteilt.
Diese Entscheidung wird verschiedentlich so interpretiert, dass nunmehr auch im internationalen Sozialversicherungsrecht der Begriff des „wirtschaftlichen Arbeitgebers“ zum Tragen kommen soll. Dieser wird im internationalen (nicht aber im nationalen) Steuerrecht verwendet und hat zur Folge, dass im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung der Beschäftiger, bei dem der Arbeitnehmer eingegliedert ist und der die Beschäftigungskosten letztlich trägt, als DBA-rechtlicher Arbeitgeber angesehen wird. Für grenzüberschreitende Überlassungen kommt demnach die Anwendung der DBA-Monteurklausel nicht in Betracht.
Meines Erachtens lässt sich aus der angeführte...