Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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3.7.1. Bilanzänderung
Sofern im jeweiligen Unternehmen Verrechnungspreise von Relevanz sind, sind diese erfahrungsgemäß immer ein zentrales Thema im Rahmen von abgabenrechtlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen). Hierbei kommt es dann häufig zu Bilanzberichtigungen und Bilanzänderungen im Sinne von § 4 Abs 2 EStG. Bilanzberichtigung und Bilanzänderung sind steuerrechtliche Begriffe. Unternehmensrechtlich wird der Oberbegriff der Änderung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses verwendet. Aufgrund dessen, dass Betriebsprüfungen immer zurückliegende Geschäftsjahre betreffen, ist ua das zeitliche Moment von eventuell sich ergebenden Berichtigungen von besonderem Interesse.
Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Bilanzberichtigung versteht man:
die Ersetzung eines unrichtigen und daher unzulässigen Bilanzansatzes durch einen zulässigen bzw richtigen Bilanzansatz,
die Aufnahme eines fehlenden (zwingenden aufzunehmenden) Bilanzansatz oder
das Ausscheiden eines unzulässigen Bilanzansatzes.
Gem § 4 Abs 2 EStG muss aus steuerrechtlicher Sicht ein fehlerhafter Jahresabschluss berichtigt werden. Die Berichtigung ist dabei grundsätzlich in jenem Geschäftsjahr durchzuführen, in dem der Fehler aufgetreten ist (Berücksic...