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Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Dokumentvorschau
Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

3.5.1. Anhangsangaben gem § 237 Z 8b UGB

Gem § 237 Z 8b UGB sind Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Anhang anzugeben, sofern diese Geschäfte wesentlich und unter marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Dh ein nicht wesentliches Geschäft im Bereich Nahestehender, das unter marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen wurde, ist nicht anhangangabepflichtig; entsprechend ist ein wesentliches Geschäft im Bereich Nahestehender, das unter marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurde, ebenfalls nicht anhangangabepflichtig. Des Weiteren sind kleine und mittelgroße GmbHs von der Anhangangabepflicht befreit. Gem § 237 Z 8b UGB sind auch Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 228 Abs 3 UGB nicht anhangangabepflichtig, sofern das an den Geschäften beteiligte Tochterunternehmen sich unmittelbar oder mittelbar zu hundert Prozent im Anteilsbesitz des Mutterunternehmens befindet.

S. 520Gem § 237 Z 8b UGB ist hinsichtlich der Definition der nahestehenden Unternehmen und Personen auf die internationalen Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards – IAS – bzw International Financial Reporting Standards – IFRS –) Bezug zu nehmen. Relevant ist daher der IAS 24 „Related Party Disclosures“, der im Rahmen der internat...

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