Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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5.3. Verrechnungspreisberichtigungen
390
Bevor bei einer Prüfung einer internationalen Geschäftsbeziehung zwischen nahestehenden Unternehmen in die Verrechnungspreisprüfung eingetreten wird, ist vorrangig zu klären, ob diese Geschäftsbeziehungen dem Grunde S. 463nach steuerlich anzuerkennen sind, oder ob diese Anerkennung wegen Vorliegens von Scheingeschäften, Rechtsmissbrauch oder Verletzung von allgemeinen Einkünftezurechnungsgrundsätzen zu versagen ist.
391
Wird eine Geschäftsbeziehung zu einer nahestehenden Zwischengesellschaft steuerlich anerkannt, gelten auch im Verhältnis zu Niedrigsteuerländern die Regelungen des § 6 Z 6 EStG 1988 und – soweit DBA bestehen – die Vorschriften der Art 7 und Art 9 DBA. Wird daher steuerlich anerkannt, dass eine inländische Vertriebsgesellschaft ihre Verkaufsprodukte von einer nahestehenden Zwischengesellschaft in Liechtenstein bezieht (Hinweis auf den Sachverhalt in ), ist für diese Produkte auch dann der fremdübliche Marktpreis anzusetzen, wenn die Zwischengesellschaft diese Produkte in einem Drittstaat um einen Bruchteil des Marktpreises fertigen ließ. Denn mit der steuerlichen Anerkennung des Bezuges des Fertigproduktes von der Zwischengesellscha...