Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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4.1.4. Gesellschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
348
Wendet ein Gesellschafter seiner Gesellschaft Vermögensvorteile zu, die äußerlich nicht als Einlage in Erscheinung treten, ihre Ursache aber im Gesellschaftsverhältnis haben, liegt – in steuerlicher Hinsicht – eine verdeckte Einlage vor. Die dadurch bewirkte Vermögensvermehrung der Körperschaft hat ihre Wurzel im Gesellschaftsverhältnis und unterliegt in der Regel der Gesellschaftsteuer (-I/07). Denn der Tatbestand des § 2 Z 4 Kapitalverkehrsteuergesetz erfasst häufig als „verdeckte Einlagen“ oder „verdeckte Kapitalzuführung“ bezeichnete (freiwillige) Leistungen (; , 2007/16/0146).
349
S. 402Eine verdeckte Einlage in eine österreichische Konzerngesellschaft kann im Zuge eines Verständigungsverfahrens hervorkommen, wenn in diesem Verfahren von Österreich die Auffassung der ausländischen Steuerverwaltung geteilt wird, dass die inländische Konzerngesellschaft unter Verstoß gegen den Fremdvergleichsgrundsatz Leistungen der ausländischen Muttergesellschaft unentgeltlich oder unterpreisig in Anspruch genommen hat. Ein solches Anerkenntnis der im Ausland vorgenommenen Verrechnungspreiskorrektur wird als verdeckte Einlage ge...