Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
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Hat sich in einem ausländischen Außenprüfungsverfahren (zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen Rechtsgrundlage, weil hier das Doppelbesteuerungsabkommen unmittelbar seine Sperrwirkung entfaltet. DBAs haben zwar nur den Rang einfacher Bundesgesetze, gehen aber als „lex specialis“ den entgegenstehenden Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts vor (vgl. , , BFH , I R 56/67).
K 22
Eine Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage kann in Österreich direkt auf ein DBA gestützt werden, zumal der Sperrwirkung des Abkommens unmittelbare Wirkung zuerkannt wird.
Nicht auszuschließen ist aber die gleichzeitige Anwendung von innerstaatlichem Recht im Rahmen von sekundären Berichtigungen (siehe dazu weiterführend VPR 2010, Rz 329 ff sowie Rz 337).
K 23
Ungeklärt ist, ob eine Verpflichtung zu einer österreichischen Gegenberichtigung auch dann besteht, wenn die berichtigten Gewinne im anderen DBA-Staat nicht korrespondie...