Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Slowenien
1. Aufl. 2014
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S. 127Anhang 2 Entscheidung des UFS – Arbeitskräftegestellung: GZ RV/0475-W/06
Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.G. und S.G., S.R-Straße, vertreten durch Mag. Susanne Moriz, Steuerberater, 1050 Wien, Hollgasse 5/Top 3, vom gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998 bis 1999 entschieden:
Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert.
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden für 1998 in Höhe von 12.013,11 € (165.304,01 S) und für 1999 in Höhe von 17.789,76 € (244.792,50 S) festgestellt und sind auf die Beteiligten wie folgt aufzuteilen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1998 | 1999 | |
M.G. W.,P-Platz,St.Nr.XXX | 5.970,22 € (82.152,00 S) | 12.165,16 € (167.369,25 S) |
S.G. W.,P-Platz,St.Nr.YYY | 5.970,22 € (82.152,00 S) | 5.624,60 € (77.396,25 S) |
Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.
Entscheidungsgründe
Die Berufungswerber (Bw.) sind die ehemaligen Gesellschafter der Fa.G.
Im Zuge einer die Jahre 1997 bis 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wu...