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Pausz/Haslwanter

Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3444-9

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Dokumentvorschau
Pausz/Haslwanter - Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015

§ 1 Anwendungsbereich

Beatrix Pausz/Florian Haslwanter

Erläuterungen (ErläutRV 889 XXV. GP):

§ 1 entspricht § 1 des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes, BGBl. Nr. 11/1975, und sieht vor, dass das Bundesgesetz auf Stiftungen und Fonds Anwendung findet, für deren Regelung der Bund zuständig ist. Stiftungen und Fonds werden nach Abs. 1 über den Interessenbereich eines Landes hinausgehen, wenn ihr Zweck nicht auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Stiftungs- oder Fondsvermögen Liegenschaften in mehreren Bundesländern umfasst oder der zu fördernde Personenkreis nicht auf ein Bundesland beschränkt werden soll.

Vom Regelungsgegenstand sind darüber hinaus nur jene Stiftungen und Fonds umfasst, die auf einem privatrechtlichen Widmungsakt beruhen, der eine Vermögenswidmung zur Erfüllung mildtätiger oder gemeinnütziger Aufgaben vorsieht. Nicht umfasst sind Stiftungen und Fonds, die durch Bundes- oder Landesgesetz errichtet wurden.

Abs. 2 entspricht § 1 Abs. 2 des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes, BGBl. Nr. 11/1975, und soll weiterhin festlegen, dass dieses Bundesgesetz nur unter den in Abs. 2 genannten Voraussetzungen auf religiöse Stiftungen und Fonds Anwendung finden so...

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