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ISR 8, August 2017, Seite 281

Außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung gem. § 1 AStG auf ein an eine polnische Tochtergesellschaft gewährtes Darlehen?

Sven-Eric Bärsch und Christian Engelen

ISR.2017.08.R.02

AStG § 1; DBA-Polen Art. 9

1. Eine tatsächliche Darlehensgewährung ist anzuerkennen. Die zugeführten Mittel wurden darlehensweise überlassen; aufgrund des Bilanzausweises als Darlehensforderung war ersichtlich, dass deren Rückzahlung beabsichtigt war.

2. Art. 9 OECD-MA entsprechende DBA-Regelungen sperren die Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, da eine fehlende Besicherung keine vereinbarte Bedingung ist.

3. Bei einer Teilwertabschreibung fehlt es an einer – für § 1 AStG erforderlichen – Gewinnverlagerung ins Ausland zur Ausnutzung von Steuervorteilen.

4. Eine Hinzurechnung nach § 1 AStG ist zulässig, soweit die Zinslosigkeit von Darlehen dem Fremdvergleichsgrundsatz widerspricht.

(nicht amtliche Leitsätze)

FG Münster Urt. - 3 K 2872/14 G, F

Das Problem: Maßnahmen von Gesetzgeber und Finanzverwaltung gegen Gestaltungen mittels konzerninterner Finanzierungen sind ein Thema von ungebrochener Aktualität. Insbesondere für Zeiträume vor Einführung des § 8b Abs. 3 KStG wird dabei regelmäßig über die Anerkennung von (nicht) „ernstgemeinten“ Darlehensgewährungen und Teilwertabschreibungen auf konzerninterne Darlehen sowie die fremdübliche Verzinsung solcher Darlehen gest...

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