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ISR 4, April 2017, Seite 140

Schiedsverfahren: Brexit und Schiedsverfahren über Verrechnungspreise – Konsequenzen und Praktikerhinweise

David N. Martiny, Juliane Sassmann und Oliver Wehnert

Die Auswirkungen des Brexit auf die (nachlaufende) Anwendung der EU-Schiedskonvention sind ungeklärt. Nach der hier vertretenen Auffassung enden die Verpflichtungen Deutschlands und der anderen EU-Staaten sowie Großbritanniens nicht automatisch bei Ausscheiden Großbritanniens aus der EU. Vielmehr ist eine separate Kündigung der EU-Schiedskonvention durch Großbritannien notwendig. Die Kündigung hat zumindest keine Wirkung auf bereits beantragte Verfahren. Aufgrund der politischen Situation ist unklar, ob sich die betroffenen Fisci dieser Auffassung anschließen werden. Aus diesem Grund wird betroffenen Steuerpflichtigen geraten, ihr Vorgehen bei drohenden Doppelbesteuerungen im Verhältnis zu Großbritannien zu überprüfen. Anträge auf Verständigungsverfahren nach EU-Schiedskonvention sind ggf. zu beschleunigen bzw. im Rahmen des Möglichen vorzuziehen. Insbesondere sollten die Steuerpflichtigen darauf achten, dass Fristen für die Beantragung eines Verständigungs- und Schiedsverfahrens nach DBA nicht ablaufen. Zur Vermeidung des Fristablaufs nach DBA sollten Steuerpflichtige den Antrag auf Verständigungsverfahren sowohl auf die EU-Schiedskonvention als auch auf das DBA stützen. Dem Verne...

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