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ISR 11, November 2016, Seite 391

Nur „zu Gast“ beim Auftraggeber? – Das FG Düsseldorf zum Begriff der Verfügungsmacht bei der Betriebsstättenbegründung

Jens-Uwe Hinder und Fabian Hentschel

Zahlreiche ertragsteuerliche Fragen stellen sich im Zusammenhang mit einer Betriebsstättenbegründung bei grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen. Die US-Armee-Entscheidung (BFH v. – I R 106/03, juris) und die NATO-Flughafenentscheidung (BFH v. – I R 30/07, juris = FR 2009, 192) werden als Leitentscheidungen des BFH zum Begriff der Verfügungsmacht im Rahmen des Betriebsstättentatbestands angesehen. Sie werden von den FG nicht einheitlich interpretiert. Der Artikel arbeitet heraus, dass dies in einer missverständlichen Lesart eines Absatzes in der NATO-Flughafenentscheidung zur Widerspruchsfreiheit zwischen den beiden Leitentscheidungen begründet sein könnte. Darauf aufbauend wird die jüngste Entscheidung des FG Düsseldorf zur Verfügungsmacht bei Betriebsstättenbegründung besprochen (FG Düsseldorf v. – 13 K 952/14 E, juris).Many income-tax related questions arise in connection with the foundation of a Permanent Establishment through the provision of cross-border services. With respect to the question of whether a service location is „at the disposal of“ the foreign service provider, the so called US-Army decision (BFH, – I R 106/03, juri...

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