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ISR 9, September 2016, Seite 317

Zu den steuerlichen Folgen einer Abwärtsverschmelzung, wenn die Anteile an der übernehmenden Körperschaft auf ausländische Anteilseigner übergehen

Martin Weiss

ISR.2016.09.R.01

UmwG § 2 Nr. 1; UmwStG § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2; KStG § 8b Abs. 2 Satz 1, § 8b Abs. 3, § 12; DBA-USA 1999 Art. 13 Abs. 5

Die Anteile an der übernehmenden Körperschaft können bei einer Abwärtsverschmelzung auch dann mit ihrem Buchwert angesetzt werden, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland an diesen Anteilen nach der Umwandlung ausgeschlossen ist (§ 11 Abs. 2 Satz 2 UmwStG). Auch eine Entstrickungsbesteuerung nach § 12 Abs. 1 KStG kommt in diesen Fällen nicht in Betracht.

(nicht amtlicher Leitsatz)

FG Rheinland-Pfalz Urt. - 1 K 1001/14

Das Problem: Die Klägerin ist eine im Inland ansässige GmbH, deren Anteile zunächst zu 100 % von einer Gesellschafterin mit Sitz in den USA gehalten wurden. Diese Anteilseignerin hält auch 100 % der Anteile an der im Inland ansässigen B-GmbH. An diese übertrug sie im Dezember 2001 49 % der Anteile an der Klägerin zum Kaufpreis von seinerzeit 1 DM. Die Klägerin wurde demnach seit diesem Zeitpunkt zu 51 % von der US-Gesellschafterin und zu 49 % von der B-GmbH gehalten. Die B-GmbH übertrug mit notariellem Vertrag vom Juli 2007 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gem. § 2 Nr. 1 UmwG auf die Klägerin (...

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