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ISR 4, April 2016, Seite 145

Teilausgleichszahlungen für die nationale Besteuerung der Versorgungsbezüge ehemaliger Bediensteter des Europäischen Patentamts unterliegen der deutschen Einkommensteuer

Bernhard Becht

ISR.2016.04.R.09

EStG § 1 Abs. 1, § 19; Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation (Immunitätenprotokoll – PPI) Art. 16 Abs. 2

Bezieht ein in Deutschland lebender, ehemaliger Bediensteter des Europäischen Patentamts (EPA) neben dem (regulären) Ruhegehalt sog. Teilausgleichszahlungen, die dem Ausgleich der unterschiedlichen steuerlichen Belastung der ehemaligen Bediensteten in ihren Heimatstaaten dienen, unterliegen diese ebenfalls als steuerpflichtige Rente und Ruhegehalt i.S.v. Art. 16 Abs. 2 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation (Immunitätenprotokoll – PPI, BGBl. II 1976, 985) der deutschen Einkommensteuer und sind nicht als steuerfreie Gehälter und Bezüge i.S.v. Art. 16 Abs. 1 PPI anzusehen.

(nicht amtlicher Leitsatz)

BFH Urt. - I R 38/14

Das Problem: Gehälter und Bezüge, die an Bedienstete des Europäischen Patentamts (EPA) gezahlt werden, sind nach Art. 16 Abs. 1 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation (Immunitätenprotokoll – PPI, BGBl. II 1976, 985) von der nationalen Besteuerung unter Progressionsvorbehalt (s. Art. 16 Abs. 1 Satz 3 PPI, § 32b Abs. 1 Nr. 4 EStG) befreit. Sie werd...

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