Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 03, März 2016, Seite 73

BMF-Schreiben zu § 50i Abs. 2 EStG als unbillige Billigkeitslösung? – Der Gesetzgeber bleibt gefordert

Stefan Köhler

Im Rahmen eines ersten BMF-Schr. zu § 50i Abs. 2 EStG versucht die Finanzverwaltung, die Anwendung der Norm auf Fälle des Fortfalls oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts einzugrenzen. Insoweit ist der materielle Gehalt des BMF-Schr. klar zu begrüßen. Kritikwürdig ist dagegen die Vorgehensweise: Das vorstehende Ergebnis wird nicht im Rahmen der Auslegung mittels einer teleologischen Reduktion erreicht (Ausgangspunkt des BMF-Schr. ist vielmehr eine extensive Auslegung), sondern im Wege einer antragsgebundenen Billigkeitsmaßnahme. Dies führt zu einem aufwendigen, komplexen Verfahren mit Tücken für jeden Einzelfall (Antrag: wer, wie und wo bis wann zu stellen; kann die notwendige Rechtssicherheit im Vorhinein Kraft Billigkeitserweis erreicht werden oder bedarf es dazu der zusätzlichen Einholung einer gebührenpflichtigen verbindlichen Auskunft und einer gesonderten Billigkeitsmaßnahme der Gemeinden bzgl. der Gewerbesteuer; wie sind nicht [eindeutig] beschriebene Fallgruppen zu behandeln; tritt Tatbestandsverbrauch ein etc.). Darüber hinaus erscheint die Anwendbarkeit des Rechtsinstituts der Billigkeit vorliegend zweifelhaft, da die vorgesehene Vorgehensweise zum einen nicht dem gesetzli...

Daten werden geladen...